Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter: Mike Buggle, Einzelunternehmen, Geschäftsbezeichnung „Werksinn“, Heisterbachstraße 9, 51375 Leverkusen (nachfolgend „Werksinn”) Stand: 08.09.2026 (Fassung 3.1)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Schulungs- und Wissensvermittlungsleistungen zwischen Werksinn und dem Kunden.

  2. Werksinn richtet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Werksinn ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von Werksinn sind freibleibend und bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig.

  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande – durch Unterschrift auf dem Angebot oder durch Bestätigung in Textform (E-Mail). Werksinn bestätigt den Termin in Textform.

  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

  4. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Angebot geht das Angebot vor.

§ 3 Leistungsgegenstand

  1. Werksinn vermittelt Wissen zum praktischen Einsatz von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) in Handwerksbetrieben und leitet die Teilnehmer bei der Anwendung dieser Werkzeuge an. Grundlage ist die betriebliche Praxis des Anbieters: Werksinn berichtet, wie KI-Werkzeuge im Betrieb des Anbieters eingesetzt werden, und gibt darauf beruhende Empfehlungen. Eine Prüfung, ob diese Empfehlungen für den Betrieb des Kunden geeignet sind, ist nicht geschuldet.

  2. Die Leistungen werden in folgenden Formaten angeboten; Inhalt, Umfang, Teilnehmerzahl und Dauer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot:

  1. Basic – eintägige Inhouse-Schulung für Betriebe ohne KI-Vorerfahrung;
  2. Fortgeschritten – zweitägige Inhouse-Schulung für Betriebe mit KI-Vorerfahrung;
  3. Kombi – Basic und Fortgeschritten im zeitlichen Abstand.
  1. Die Schulungen finden in den Räumen des Kunden statt. Bestandteil der Leistung sind ein Vorgespräch, die Anpassung der Schulungsvorlagen an Gewerk und Betrieb des Kunden, die Durchführung der Schulungstage, digitale Teilnehmerunterlagen und eine im Angebot genannte Nachbetreuung per E-Mail.

  2. Die Leistung von Werksinn ist Wissensvermittlung und Anleitung. Sie ist keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung, keine Unternehmensberatung mit Erfolgsverantwortung und keine Einrichtung oder der Betrieb von IT-Systemen im Kundenbetrieb. Ob und wie der Kunde die vermittelten Werkzeuge, Vorlagen und Empfehlungen einsetzt, entscheidet und verantwortet er selbst. Für rechtliche, steuerliche und datenschutzrechtliche Fragen zieht der Kunde die zuständigen Berufsträger hinzu.

  3. Werksinn schuldet die sorgfältige Durchführung der Schulung nach dem im Angebot beschriebenen Inhalt (Dienstleistung), nicht einen bestimmten Lernerfolg der Teilnehmer und nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden. Einsparungen, Zeitgewinne, Umsätze oder sonstige Ergebnisse aus dem KI-Einsatz werden nicht zugesichert.

  4. Die Schulung vermittelt den Umgang mit KI-Systemen, die automatisiert Vorschläge auf Grundlage der eingegebenen Informationen erzeugen. Ergebnisse solcher Systeme können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein. Der Kunde stellt sicher, dass KI-Ergebnisse vor jeder geschäftlichen Verwendung – insbesondere Preise, Kalkulationen, Fördermittelaussagen, rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Angaben – von einer fachlich qualifizierten Person geprüft werden.

  5. Werksinn darf zur Durchführung der Schulung Werkzeuge und Dienste Dritter (z. B. KI-Sprachmodelle, Diktier- und Präsentationssoftware) einsetzen und empfehlen. Diese Dienste stehen nicht unter der Kontrolle von Werksinn; für ihre Verfügbarkeit, Funktionsweise, Ergebnisse, Preise und Vertragsbedingungen übernimmt Werksinn keine Gewähr. Werksinn ist berechtigt, empfohlene Werkzeuge durch gleichwertige zu ersetzen, wenn dies für die Erreichung des Schulungsziels sachgerecht ist.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt für die Schulungstage einen geeigneten Raum, Beamer oder Bildschirm, Internetzugang (WLAN) und je Teilnehmer ein internetfähiges Gerät (Laptop oder Tablet) bereit.

  2. Der Kunde richtet die für die Schulung benötigten Nutzerkonten bei Drittanbietern vor dem Schulungstag ein. Eine Checkliste dazu stellt Werksinn nach Vertragsschluss bereit. Kosten für Lizenzen und Konten trägt der Kunde.

  3. Der Kunde stellt die im Vorgespräch abgestimmten Informationen zu Betrieb und Abläufen rechtzeitig bereit und benennt einen Ansprechpartner.

  4. Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmer während der Schulung keine personenbezogenen Daten Dritter (insbesondere von Kunden und Mitarbeitern des Kunden) und keine Geschäftsgeheimnisse in KI-Dienste eingeben, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen und vom Kunden freigegeben ist. Werksinn weist zu Beginn jeder Schulung auf diese Grundregeln hin.

  5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die Schulung deshalb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch von Werksinn bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

§ 5 Termine, Verschiebung, Absage

  1. Schulungstermine werden im Angebot oder in der Terminbestätigung festgelegt.

  2. Der Kunde kann einen Termin bis 14 Tage vor dem Schulungstag kostenfrei verschieben; der Ersatztermin liegt innerhalb von drei Monaten. Sagt der Kunde einen Termin ab oder verschiebt er ihn weniger als 14 Tage vor dem Termin, kann Werksinn als pauschalierten Ersatz für die entgangene Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen 50 % der Schulungsvergütung verlangen, bei weniger als 7 Tagen 80 %. Bereits entstandene und nicht stornierbare Reisekosten werden gegen Nachweis zusätzlich berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Werksinn kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Werksinn bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen. Ein bereits vereinbarter Ersatztermin gilt als neuer Termin im Sinne dieser Regelung.

  3. Kann Werksinn einen Termin aus Gründen nicht wahrnehmen, die Werksinn zu vertreten hat (insbesondere Krankheit), bietet Werksinn unverzüglich einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht, soweit § 8 nichts anderes bestimmt.

§ 6 Vergütung, Reisekosten, Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Reisekosten werden nach dem im Angebot genannten Kilometersatz ab Leverkusen für Hin- und Rückfahrt berechnet; Übernachtungen, soweit erforderlich, pauschal je Nacht gemäß Angebot.

  3. Die Vergütung ist wie folgt fällig: 50 % bei Vertragsschluss, 50 % nach dem letzten Schulungstag; Reisekosten mit der Schlussrechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein Skonto wird nicht gewährt. Rechnungen werden als elektronische Rechnung übermittelt.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

§ 7 Nutzungsrechte an Schulungsunterlagen und Vorlagen

  1. Schulungsunterlagen, Vorlagen, Prompts, Assistenten-Konfigurationen und sonstige von Werksinn überlassene Materialien (nachfolgend „Materialien“) sind, soweit schutzfähig, urheberrechtlich geschützt. Die nachfolgenden Nutzungsregeln gelten als vertragliche Vereinbarung unabhängig davon, ob im Einzelfall urheberrechtlicher Schutz besteht.

  2. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht, die Materialien im eigenen Betrieb für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und an eigene Mitarbeiter weiterzugeben. Die Materialien sind Muster aus der Praxis des Anbieters. Der Kunde passt sie an seinen Betrieb an und prüft sie vor dem Einsatz.

  3. Nicht gestattet sind die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung, der Verkauf und die Nutzung der Materialien für die Durchführung eigener Schulungen gegenüber Dritten.

  4. Ergebnisse, die der Kunde mit den Materialien erzeugt (z. B. Texte, Angebote), stehen dem Kunden zu.

§ 8 Haftung

  1. Werksinn haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Werksinn nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Empfehlungen und Materialien beruhen auf der betrieblichen Praxis des Anbieters; eine Eignung für den Betrieb des Kunden wird nicht zugesichert. Werksinn haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aus dem Einsatz der vermittelten Werkzeuge, Vorlagen oder Empfehlungen im Betrieb entstehen, insbesondere nicht für Ergebnisse von KI-Diensten Dritter, für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von KI-Ergebnissen trifft, für Eingaben des Kunden in KI-Dienste, für Änderungen, Störungen oder Einstellung von Drittdiensten sowie für eigenmächtige Anpassungen der Materialien durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor geschäftlicher Verwendung – insbesondere Preise, Fördermittelaussagen, rechtliche und technische Angaben – selbst zu prüfen.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen.

  5. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Werksinn verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Ansprechpartner, Teilnehmer) ausschließlich zur Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO findet im Rahmen der Schulungen nicht statt; Werksinn erhält keinen Zugriff auf Kundendaten des Kunden. Sollte im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung erforderlich werden, schließen die Parteien vorab einen entsprechenden Vertrag.

  2. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

  3. Werksinn nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Erfüllungsort ist Leverkusen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Leverkusen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.